Registrieren Sie hier Ihr Trampolin innerhalb der ersten drei Monate ab Kauf und verlängern Sie damit kostenlos die Garantiezeit Ihres Geräts!
Trampolinrahmen: von zwei auf fünf Jahre (ab Kaufdatum)
Alle anderen Teile: von zwei auf drei Jahre (ab Kaufdatum)
Die Garantie bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler. Im Garantiefall stellen wir nach einer Prüfung des Sachverhalts die beanstandeten Teile für einen Austausch zur Verfügung. Die Garantieverlängerung gilt ausschließlich für Indoor-Gymnastik-Equipment. Outdoor-und Spielplatz-Trampoline sind von der Garantieverlängerung ausgeschlossen.
Die Herstellergarantie ist u.a. dann ausgeschlossen, wenn:
- Typische Verschleißteile wie Federn, Sprungtuch, Fußbodenschoner u.a. im Lauf der Zeit typische, nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen aufweisen.
- Das Trampolin von anderen als Eurotramp - Trampoline Kurt Hack GmbH oder seiner offiziellen Handelspartner repariert oder in sonstiger Weise nicht fachgerecht bearbeitet wurde.
- Wenn bei Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten keine Originalersatzteile verwendet wurden es sich um eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Trampolins handelt.
- Der Schaden durch unsachgemäßen, nicht bestimmungsorientierten Gebrauch oder Lagerung oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht wurde.
- Das Trampolin durch äußere Einwirkung beschädigt wurde.
Voraussetzungen für die Garantiegewährung sind u.a.
- Ausreichender Nachweis über einen Fehler/Mangel eines Produkts (z.B. durch Bilddokumentation mit genauer Schadenbeschreibung).
- Frühzeitige Meldung an Eurotramp oder den entsprechenden Vertriebspartner.
- Bestätigung durch Eurotramp, dass die Voraussetzungen für einen Garantiefall erfüllt sind.
- Vollständige und nachprüfbare Angaben zum Reklamationsfall.
- Stopp des Übungsbetriebs bei einem festgestellten Mangel bis zur Klärung des Sachverhalts.