Garantiebedingungen
Die Garantie bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler. Im Garantiefall stellen wir nach einer Prüfung des Sachverhalts die beanstandeten Teile für einen Austausch zur Verfügung
Großgeräte Trampolinrahmen: 5 Jahre (ab Kaufdatum)
Alle anderen Geräte: 2 Jahre (ab Kaufdatum)
Alle anderen Teile (Verschleißteile): keine Garantie
Voraussetzungen für die Garantiegewährung sind u.a.:
- Ausreichender Nachweis über einen Fehler/Mangel eines Produkts (z.B. durch Bilddokumentation mit genauer Schadenbeschreibung).
- Frühzeitige Meldung an Eurotramp oder den entsprechenden Vertriebspartner
- Bestätigung durch Eurotramp, dass die Voraussetzungen für einen Garantiefall erfüllt sind
- Vollständige und nachprüfbare Angaben zum Reklamationsfall
- Stopp des Übungsbetriebs bei einem festgestellten Mangel bis zur Klärung des Sachverhalts.
Die Herstellergarantie ist u.a. dann ausgeschlossen, wenn:
- Verschleißteile wie Federn, Sprungtuch, Fußbodenschoner u.a. im Lauf der Zeit typische, nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen aufweisen.
- Das Trampolin von anderen als Eurotramp - Trampoline Kurt Hack GmbH oder seiner offiziellen Handelspartner repariert oder in sonstiger Weise nicht fachgerecht bearbeitet wurde.
- Wenn bei Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten keine Originalersatzteile verwendet wurden und/oder es sich um eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Trampolins handelt.
- Der Schaden durch unsachgemäßen, nicht bestimmungsorientierten Gebrauch oder Lagerung oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht wurde.
- Das Trampolin durch äußere Einwirkung beschädigt wurde.