Garantiebedingungen

Die Garantie bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler. Im Garantiefall stellen wir nach einer Prüfung des Sachverhalts die beanstandeten Teile für einen Austausch zur Verfügung


Großgeräte Trampolinrahmen
Großgeräte Trampolinrahmen: 5 Jahre (ab Kaufdatum)

Alle anderen Geräte
Alle anderen Geräte: 2 Jahre (ab Kaufdatum)

Alle anderen Teile (Verschleißteile)
Alle anderen Teile (Verschleißteile): keine Garantie

Voraussetzungen für die Garantiegewährung sind u.a.:
  • Ausreichender Nachweis über einen Fehler/Mangel eines Produkts (z.B. durch Bilddokumentation mit genauer Schadenbeschreibung).
  • Frühzeitige Meldung an Eurotramp oder den entsprechenden Vertriebspartner
  • Bestätigung durch Eurotramp, dass die Voraussetzungen für einen Garantiefall erfüllt sind
  • Vollständige und nachprüfbare Angaben zum Reklamationsfall
  • Stopp des Übungsbetriebs bei einem festgestellten Mangel bis zur Klärung des Sachverhalts.


Die Herstellergarantie ist u.a. dann ausgeschlossen, wenn:
  • Verschleißteile wie Federn, Sprungtuch, Fußbodenschoner u.a. im Lauf der Zeit typische, nutzungsbedingte Abnutzungserscheinungen aufweisen.
  • Das Trampolin von anderen als Eurotramp - Trampoline Kurt Hack GmbH oder seiner offiziellen Handelspartner repariert oder in sonstiger Weise nicht fachgerecht bearbeitet wurde.
  • Wenn bei Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten keine Originalersatzteile verwendet wurden und/oder es sich um eine nur unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Trampolins handelt.
  • Der Schaden durch unsachgemäßen, nicht bestimmungsorientierten Gebrauch oder Lagerung oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht wurde.
  • Das Trampolin durch äußere Einwirkung beschädigt wurde.