Kostenlose Garantieverlängerung
Registrieren Sie hier Ihr Trampolin innerhalb der ersten
drei Monate ab Kauf und verlängern Sie damit kostenlos die
Garantiezeit Ihres Geräts!
Trampolinrahmen: von zwei auf fünf Jahre (ab
Kaufdatum)
Alle anderen Teile: von zwei auf drei Jahre (ab Kaufdatum)
Die Garantie bezieht sich auf Material- und Fabrikationsfehler.
Im Garantiefall stellen wir nach einer Prüfung des Sachverhalts die
beanstandeten Teile für einen Austausch zur Verfügung.
Die Herstellergarantie ist u.a. dann ausgeschlossen, wenn:
- Typische Verschleißteile wie Federn, Sprungtuch,
Fußbodenschoner u.a. im Lauf der Zeit typische, nutzungsbedingte
Abnutzungserscheinungen aufweisen
- Das Trampolin von anderen als Eurotramp - Trampoline Kurt Hack
GmbH oder seiner offiziellen Handelspartner repariert oder in
sonstiger Weise nicht fachgerecht bearbeitet wurde
- Wenn bei Wartungs- und/oder Reparaturarbeiten keine
Originalersatzteile verwendet wurden es sich um eine nur
unerhebliche Minderung der Tauglichkeit des Trampolins handelt
- Der Schaden durch unsachgemäßen, nicht bestimmungsorientierten
Gebrauch oder Lagerung oder durch mangelnde Sorgfalt verursacht
wurde
- Das Trampolin durch äußere Einwirkung beschädigt wurde
Voraussetzungen für die Garantiegewährung sind u.a.:
- Ausreichender Nachweis über einen Fehler/Mangel eines Produkts
(z.B. durch Bilddokumentation mit genauer Schadenbeschreibung)
- Frühzeitige Meldung an Eurotramp oder den entsprechenden
Vertriebspartner
- Bestätigung durch Eurotramp, dass die Voraussetzungen für einen
Garantiefall erfüllt sind
- Vollständige und nachprüfbare Angaben zum Reklamationsfall
- Regelmäßige Durchführung von Wartungsarbeiten
- Stopp des Übungsbetriebs bei einem festgestellten Mangel bis
zur Klärung des Sachverhalts
Die mit ( * ) gekennzeichneten Felder sind
Pflichtfelder.